Thüringen wollte seine Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Eine Verpflichtung dazu ist laut Verfassungsgerichtshof nicht rechtens. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich.
Thüringen: Paritätsregelung für Wahllisten ist verfassungswidrig
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