Weil er mit Nazi-Symbolen tätowiert ist, wurde einem Lehrer aus Brandenburg die Eignung für den Schuldienst aberkannt. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung nun für unwirksam erklärt – wegen eines Formfehlers.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos ist unwirksam
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