Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, können sich im Geburtenregister als “divers” eintragen lassen. Doch die Hürden dafür sind einer Gruppe von Grundrechteschützern zu hoch.
Geschlechtseintrag in Geburtsregistern: Gesellschaft für Freiheitsrechte reicht Beschwerde ein
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