Fischfang in Mecklenburg: Darum wurde 1868 eine Verordnung notwendig

Zwischen Wismar und Rostock wurde der Fischereifang 1868 durch eine neue Verordnung geregelt. Die Fischer hatten in den vergangenen Jahren immer weniger gefangen. Das hing unter anderem mit den Fangmethoden zusammen. So wurde ein Fanggerät komplett verboten und das Fischen mit Zeesbooten eingeschränkt.

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