Cum-Ex-Urteil in Bonn: Gericht hält Geschäfte für strafbar

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten milde Strafen gefordert: Im Bonner Prozess um die Cum-Ex-Steuertricks hat das Gericht die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.


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SchauMalRein