Die Staatsanwaltschaft stellte Strafverfahren gegen Veterinäre ein, die bei Tierquälereien im Schlachthof Tauberbischofsheim zusahen. Der Fall zeigt, wie lasch die Aufsicht solcher Betriebe sein kann.
Amtliche Veterinäre schauen Tierquälereien tatenlos zu – und bleiben straffrei
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