Über mehrere Jahre hinweg mussten Angestellte eines Geschäfts bei unter 17 Grad Celsius arbeiten. Das ist nicht erlaubt, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg – und bestätigte ein Beschäftigungsverbot.
Verwaltungsgericht Freiburg: Weniger als 17 Grad Celsius sind bei der Arbeit unzumutbar
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