Verwaltungsgericht Freiburg: Weniger als 17 Grad Celsius sind bei der Arbeit unzumutbar

Über mehrere Jahre hinweg mussten Angestellte eines Geschäfts bei unter 17 Grad Celsius arbeiten. Das ist nicht erlaubt, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg – und bestätigte ein Beschäftigungsverbot.