Deutschland tut sich schwer im Umgang mit IS-Angehörigen, die sich noch im Ausland befinden. Nun hat erstmals ein Gericht die Bundesrepublik zur Rückholung einer Mutter mit ihren Kindern verpflichtet.
Deutschland tut sich schwer im Umgang mit IS-Angehörigen, die sich noch im Ausland befinden. Nun hat erstmals ein Gericht die Bundesrepublik zur Rückholung einer Mutter mit ihren Kindern verpflichtet.