Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden.
Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden.