Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden.
Urteil zur Sachsen-Wahl: AfD darf mit 30 Listenkandidaten antreten
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Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden.
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