2015 hatte eine ukrainische Leihmutter für ein deutsches Paar ein Kind ausgetragen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die deutsche Frau juristisch nicht die Mutter des Kindes ist.
2015 hatte eine ukrainische Leihmutter für ein deutsches Paar ein Kind ausgetragen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die deutsche Frau juristisch nicht die Mutter des Kindes ist.