Der Bundesgerichtshof hat Gerichten untersagt, über Eigenbedarfskündigungen pauschal zu urteilen. Die Richter müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege.
Urteil: BGH mahnt genaue Prüfung bei Eigenbedarfskündigung an
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Der Bundesgerichtshof hat Gerichten untersagt, über Eigenbedarfskündigungen pauschal zu urteilen. Die Richter müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege.
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