Der Bundesgerichtshof hat Gerichten untersagt, über Eigenbedarfskündigungen pauschal zu urteilen. Die Richter müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege.
Der Bundesgerichtshof hat Gerichten untersagt, über Eigenbedarfskündigungen pauschal zu urteilen. Die Richter müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege.