Das Oberverwaltungsgericht des Landes befand Ferienwohnungen im Gebiet „Holmblick“ in Kühlungsborn für unzulässig. Die Stadt will aber den Bestand schützen. Gegner der Ferienwohnungen fordern den Landkreis zum Handeln auf.
Trotz Urteil: Ferienwohnungen können vorerst bleiben
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