Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nur mit 30 Listenkandidaten antreten – das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Der Partei wird es reichen – was heißt das für die Bündnisse nach der Wahl?
Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nur mit 30 Listenkandidaten antreten – das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Der Partei wird es reichen – was heißt das für die Bündnisse nach der Wahl?