Katholische Kleriker und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Erkenntnisse über Missbrauchsfälle kirchenintern weiterzuleiten. Staatliche Stellen müssen jedoch nicht informiert werden.
Katholische Kleriker und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Erkenntnisse über Missbrauchsfälle kirchenintern weiterzuleiten. Staatliche Stellen müssen jedoch nicht informiert werden.