Eine unverheiratete Frau kann auch dann noch Geld vom Vater ihres Kindes bekommen, wenn sie eine neue Partnerschaft beginnt. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden.
Eine unverheiratete Frau kann auch dann noch Geld vom Vater ihres Kindes bekommen, wenn sie eine neue Partnerschaft beginnt. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden.