Menschen in Vollbetreuung sind in Deutschland jetzt zur Europawahl zugelassen – Minderjährige dagegen nicht. Der Juraprofessor Hermann Heußner erklärt im Interview, warum er das für verfassungswidrig hält.
Menschen in Vollbetreuung sind in Deutschland jetzt zur Europawahl zugelassen – Minderjährige dagegen nicht. Der Juraprofessor Hermann Heußner erklärt im Interview, warum er das für verfassungswidrig hält.