Einspruch gegen Kreistagswahl zurückgewiesen

Die Wahl des Kreistages im Landkreises Rostock vom 26. Mai 2019 ist gültig. Der Kreistag hat den Einspruch von vier Bürgern zurückgewiesen. Diese hatten Unregelmäßigkeiten beim Ablauf der Wahl in einer Gemeinde festgestellt. Der Kreiswahlleiter hat die Behauptungen geprüft.