Über mehrere Jahre hinweg mussten Angestellte eines Geschäfts bei unter 17 Grad Celsius arbeiten. Das ist nicht erlaubt, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg – und bestätigte ein Beschäftigungsverbot.
Über mehrere Jahre hinweg mussten Angestellte eines Geschäfts bei unter 17 Grad Celsius arbeiten. Das ist nicht erlaubt, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg – und bestätigte ein Beschäftigungsverbot.