Auf dem Gelände eines Bauschutt-Recyclers explodierte eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Muss das Unternehmen für Gebäudeschäden auf Nachbargrundstücken haften? Der BGH hat entschieden: nein.
Bundesgerichtshof: Recyclingunternehmen haftet nicht für Explosion eines Blindgängers
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