“Geschenkt ist geschenkt” – diese Redensart gilt in der Regel, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Anders sieht es im Fall zweier Eltern aus, die ihrer Tochter und deren Partner viel Geld zum Hauskauf gaben.
Bundesgerichtshof: Ex-Partner muss geschenktes Geld nur in Ausnahmefällen zurückzahlen
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